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first come - first serve
für electives, die nicht vor konferenzbeginn gebucht werden, können keine freien plätze garantiert werden. noch nicht entschiedene können via info@gvc.ch ihre electives nachträglich buchen
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electives [sa]
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übernachtungsmöglichkeit zusätzlich sfr15 pro nacht
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preise
normaltarif: sfr49
early bird tickets bis 15. sept: sfr35

fragen oder unklarheiten?! info@gvc.ch

teilnahmebedingungen events gvc chile hegi
die teilnehmenden verpflichten sich, den anweisungen der leiterinnen und leiter folge zu leisten und auf drogen- und alkoholkonsum während des camps oder events zu verzichten. die teilnehmenden sind verpflichtet, gesundheitliche beeinträchtigungen (asthma, epilepsie etc.) oder benötigte medikamente der leitung vor camp- oder event-beginn mitzuteilen. versicherung ist sache der teilnehmenden. die gvc chile hegi stellt gut geeignete, qualifizierte leiterinnen und leiter zur verfügung und schaut auf bestmögliche sicherheit während der camps & events. jedoch haftet sie nicht für unfälle, krankheiten oder sonstigen schaden (diebstahl, verlust, beschädigung von eigenem material). die camps & events sind offizielle programme der jugendarbeit der gvc chile hegi. weitere informationen sind unter 052 245 14 14 oder info@gvc.ch erhältlich. mit der anmeldung a) bestätige ich (bei unmündigen: mein/e gesetzliche vertreter/in), dass ich die teilnahmebedingungen gelesen habe und akzeptiere, b) stimme ich (bei unmündigen: mein/e gesetzliche vertreter/in) zu, dass die gvc chile hegi mir die für eine medizinische behandlung bei unfall oder krankheit benötigten medikamente abgeben darf und überdurchschnittliche kosten, welche daraus entstehen, von mir respektive bei unmündigkeit von meinem/r gesetzlichen vertreter/in bezahlt werden, c) erteile ich (bei unmündigen: mein/e gesetzliche vertreter/in) der gvc chile hegi das recht, jegliche photos und videos im rahmen der aktivitäten des camps für zukünftige werbung und interne anlässe zu benutzen. (bei unmündigen unterschrift eines inhabers/einer inhaberin der elterlichen gewalt oder der gesetzlichen betreuungsperson)